Als Unternehmer*in können Sie aktiv Familien mit lebensverkürzend erkrankten Kindern und Jugendlichen unterstützen.
Hier erfahren Sie, auf welche Art Sie als Unternehmer*in einen nachhaltigen Beitrag zu unserer zukünftigen Arbeit leisten können:
Firmenjubiläum, Weihnachtsfeier, Spendenlauf – die Möglichkeiten sind zahlreich. Und: dabei helfen Sie nicht nur uns, sondern auch dem Teamgeist und Freude unter Ihren Mitarbeitenden.
Pro verkauftem Produkt fließt ein bestimmter Betrag an den Förderverein Kinderhospizarbeit. CRM-Kampagnen können sich sogar positiv auf die Absatzentwicklung auswirken.
Mitarbeitende entscheiden sich freiwillig dafür, auf den Cent-Betrag nach dem Komma ihrer Gehaltsabrechnung oder einem bestimmten Prozentsatz ihres Gehalts zu verzichten – für den Förderverein Kinderhospizarbeit Westerwald.
Das Unternehmen stockt die von Mitarbeitenden gespendeten Beträge auf oder vervielfacht diese. Kann gut mit anderen Methoden verbunden werden.
Mit dem Ausbau der Kinderhospizarbeit in mehreren deutschen Städten benötigen wir langfristig Büroausstattungen und Fahrzeuge.
Zum Beispiel die „Spendendose“ auf dem Tresen. Oder auch eine moderne Form über Bonusprogramme. Die Gegenwerte der gesammelten Punkte, Meilen und Co. können Ihre Kund*innen an den Förderverein spenden lassen.
Du zählst, weil DU du bist.
Und du wirst bis zum
letzten Augenblick deines Lebens
eine Bedeutung haben.
Cicely Saunders
*Errechnet nach Zahlen des Bundesministeriums
Etwa 240 Kinder und Jugendliche sind in der Region Westerwald lebensverkürzend erkrankt. Sie sterben als Kinder oder Jugendliche. Dieser Prozess dauert oft Jahre, in denen die Kinder langsam und unaufhaltsam immer mehr Fähigkeiten verlieren, bis sie versterben. In dieser Zeit leben sie meist zuhause, wo sie geborgen sind und wo sie ambulant betreut werden. Die Familien sind in dieser Situation bis an die Grenze belastet. Außenstehende können das kaum nachempfinden.
Durch eine Neugründung des Ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienstes Westerwald werden wir in dieser schwierigen Situation den Familien Unterstützung anbieten. Bitte helfen Sie uns – durch Ihre Spende und/oder Mitgliedschaft – dass wir diesen wichtigen Dienst an den Start bringen können. Die erkrankten Kinder und Jugendliche haben keine Zeit zu warten.
Ein Dienst benötigt
3.500 bis 5.200 Euro Spenden pro Kind und Jahr.
Gut ausgebildete ehrenamtliche Mitarbeitende begleiten die lebensverkürzend erkrankten Kinder und Jugendlichen in ihren Familien. Auch für Geschwisterkinder und Eltern ist eine Begleitung möglich und oft sinnvoll – während der Erkrankung, aber auch über den Tod desbetroffenen Kindes hinaus. Die Ehrenamtlichen schaffen so zusätzliche Lebensqualität und Lebensfreude in den Familien.
Das gesamte Hilfsnetzwerk der Kinderhospizarbeit von stationären Kinderhospizen, über Beratungsdienste bis zu spezialisierten Pflegediensten wird den Betroffenen zugänglich gemacht.
Im Umgang mit Behörden und Krankenkassen und bei finanziellen Problemen erfolgt Beratung und ggf. Vermittlung zu externen Hilfsangeboten.
Durch die ehrenamtliche Begleitung von Teilen oder der gesamten Familie werden die Betroffenen entlastet und dadurch das Familiensystem stabilisiert.
Hier treffen sich Geschwister von lebensverkürzend erkrankten und auch bereits verstorbenen Kindern. Hier stehen die Geschwister im Mittelpunkt – mit ihren Bedürfnissen, Erfahrungen und Fragen.
Auf Wunsch wird nach dem Versterben des Kindes die Familie durch die Trauer begleitet.
Unter dem Motto und im Projekt »You never walk alone« vernetzen sich betroffene Familien untereinander. Das gibt Halt, Hilfe und macht Mut.
Krankenkassen sind durch das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) zur Förderung von ambulanten Kinder- und Jugendhospizdiensten verpflichtet. Dazu das Bundesministerium für Gesundheit: das Gesetz enthalte „Maßnahmen zur Förderung eines flächendeckenden Ausbaus der Hospiz- und Palliativversorgung in allen Teilen Deutschlands, insbesondere auch in strukturschwachen und ländlichen Regionen. …“ Davon sind wir leider sehr weit entfernt.
Bis ein Dienst sich etabliert hat, so dass er wenigstens 20 % der anfallenden Kosten von den Krankenkassen refinanziert bekommt, vergehen mindestens 12 bis zu 24 Monate. Bis dahin bezahlt der Träger die Initialkosten und trägt zu 100 % das Risiko des Dienstes. Die Kosten der ersten 12–24 Monate werden von den Krankenkassen auch nicht rückwirkend erstattet. Diese Kosten können sich auf über 120.000 € belaufen und liegen dauerhaft beim Träger. Gründung und bedarfsgerechter Betrieb von ambulanten Kinder- und Jugendhospizdiensten geraten so zu einem finanziellen Abenteuer für die Träger.
50.000 Euro
kostet ein neuer Dienst
in Deutschland.
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